Unsere Preise
Bei unseren Preisen sind Verbandsmaterialien, Hygienevorkehrungen, Aufbereiten und Sterilisieren der Instrumente gemäss den Vorgaben des Hygieneratgebers des SPV und das Führen Ihrer Patientendokumentation einkalkuliert.
Wir bilden zukünftige Podologinnen und Podologen EFZ aus.
Werden Sie von unseren Lernenden behandelt, so erfolgen bestimmte Dienstleistungen zu einem günstigeren Tarif.
Ab * CHF | |
Podologische Behandlung / medizinische Fusspflege |
135.00 |
Podologische Behandlung / medizinische Fusspflege Lernende |
95.00 |
Podologische Behandlung / Geschäftsleitung > 20 Jahren Erfahrung |
145.00 |
Teilbehandlung / Nägel- oder Hornhautbehandlung |
115.00 |
Teilbehandlung / Nägel- oder Hornhautbehandlung Lernende |
80.00 |
Teilbehandlung / Hühnerauge | 85.00 |
Teilbehandlung / eingewachsener Nagel | 115.00 |
Nagelprothetik Gel / Acryl künstlicher Nagel mit Fusspflege |
80.00 |
Orthese / Zehenkorrektur aus Silikon | 75.00 |
Verlaufskontrolle / Nachbehandlung von einzelnen Stellen |
60.00 |
Fix CHF | |
Nägel lackieren | 10.00 |
Nagelspange BS-Klebespange ohne Behandlung *Behandlung / Vorbereitung vom betroffenen Nagel oder Fusspflege dazu wird zusätzlich berechnet. |
70.00 |
Nagelspange Omega-Spange | 180.00 |
Fussmassage 30 Min. | 95.00 |
Podologische Beratung | 60.00 |
Geschenkgutscheine
Überraschen Sie eine Person in Ihrem Umfeld mit einem Geschenkgutschein
für eine medizinische / kosmetische Fusspflege
* Allgemeine Informationen
Bitte beachten Sie, dass unsere Abrechnungen nicht auf der Grundlage der verstrichenen Zeit, sondern vielmehr anhand von Faktoren wie Aufwand, Schwierigkeitsgrad, Komplexität, Materialverbrauch und Fachperson erfolgen.
- Preisänderungen vorbehalten
- Alle Preise ohne Gewähr
Zahlungsmöglichkeiten
- Bar
- Postcard
- EC-Direct, Mastercard / Visa
- American Express
Krankenkasse / Informationen für Diabetikerinnen und Diabetiker
Geschätzte Patientinnen und Patienten
Bei Podologie Novopede sind alle Patienten in kompetenten Händen und herzlich willkommen!
Bis anhin konnten Diabetiker und Diabetikerinnen über Zusatzversicherung (je nach Versicherung) einen gewissen Betrag, zum Teil komplett und zum Teil nur anteilig, zurückfordern, wenn sie entsprechende Vorschriften und Bedingungen erfüllten. Bitte klären Sie bei Ihrer Zusatzversicherung ab, ob in Ihrem Fall für Podologie-Leistungen einen gewissen Betrag vergütet wird. Die Behandlungen bei uns werden direkt nach der Behandlung bezahlt. Die Quittung für eine allfällige Rückerstattung können Sie Ihrer Krankenkasse schicken.
Obwohl unsere Praxis eine Verfügung betreffend Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung hat, haben wir uns entschieden, nicht direkt mit der obligatorischen Krankenkassen abzurechnen. Wir haben schon immer Diabetiker und Diabetikerinnen behandelt und werden dies auch gerne weiterhin tun, jedoch nur, wie bis jetzt, als Direktzahlung nach der Behandlung und so oft es für Ihre Füsse das Beste ist.
Seit dem 01.01.2022 ist ein neues Gesetz im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in Kraft, welches Podologie-Behandlungen (Achtung, nicht für alle Diabetiker!) NUR bei Diabetikern mit PAVK (periphere arterielle Verschlusskrankheit), bei Diabetikern nach diabetischem Ulcus und/oder Polyneuropathie in der Grundversicherung zu bestimmten Konditionen übernimmt. Es sind 4 – 6 Behandlungen pro Jahr abrechnungsfähig, wenn die autorisierte Fachperson einen höheren Fachabschluss oder ein SPV Diplom besitzt und zusätzlich über eine ZSR-Nummer verfügt beziehungsweise bei der entsprechenden Zentralstelle (OKP) abrechnen möchte.